Neue FINMA-Regelung für Vermögensverwalter ab 1. März 2024

Neue FINMA-Regelung für Vermögensverwalter ab 1. März 2024

Februar, 16,2024

Neue FINMA-Regelung für Vermögensverwalter ab 1. März 2024: Auswirkungen, Anforderungen und Chancen in der Schweiz.

FINMA-Schweiz neue Regelung für Vermögensverwalter

Die Finanzwelt befindet sich in einem ständigen Wandel, und die neuesten Entwicklungen der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) setzen neue Maßstäbe für Vermögensverwalter in der Schweiz. Ab dem 1. März 2024 tritt eine umfassende FINMA-Regelung in Kraft, die sowohl Vermögensverwalter in der Schweiz als auch internationale Akteure vor neue Herausforderungen und Chancen stellt. Als internationaler UHNWI-Coaching- und Berater mit über zehn Jahren Erfahrung sehe ich diese Veränderungen nicht nur als regulatorische Anpassungen, sondern als einen Wegweiser für eine transparentere, sicherere und wettbewerbsfähigere Finanzlandschaft.

Werden die Zulassungen von der FINMA in Zukunft bewusst für Vermögensverwalter und Family Offices in der Schweiz erschwert?

Einige Marktbeobachter fragen sich, ob die FINMA in Zukunft gezielt darauf abzielt, die Zulassungen für Vermögensverwalter und Family Offices in der Schweiz zu erschweren. Diese Frage ist besonders relevant in einem Umfeld, in dem die FINMA bestrebt ist, die Qualität und Integrität der Finanzdienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.

Möchte die FINMA weniger Vermögensverwalter und Family Offices in der Schweiz?

Die FINMA verfolgt das primäre Ziel, die Stabilität und Integrität des Schweizer Finanzmarktes zu gewährleisten. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Behörde die Anzahl der Vermögensverwalter und Family Offices reduzieren möchte. Vielmehr legt die FINMA den Fokus darauf, sicherzustellen, dass nur qualifizierte und zuverlässige Akteure auf dem Markt agieren. Durch strengere Regulierungsanforderungen und erhöhte Compliance-Standards stellt die FINMA sicher, dass die Dienstleister den hohen Ansprüchen der Kunden gerecht werden und das Vertrauen der Anleger stärken.

Die Einführung der neuen FINMA-Regelung kann somit als ein Schritt zur Qualitätssteigerung und Professionalisierung des Sektors gesehen werden, anstatt als ein Mittel zur Reduzierung der Marktteilnehmer. Es geht darum, die Marktteilnehmer zu ermutigen, sich an hohe Standards zu halten, was langfristig zu einem stärkeren und vertrauenswürdigeren Finanzmarkt führt.

Überblick über die neue FINMA-Regelung

Die neue FINMA-Regelung für Vermögensverwalter zielt darauf ab, den Schweizer Finanzmarkt weiter zu stärken. Mit dem Inkrafttreten am 1. März 2024 bringt die FINMA mehrere wesentliche Änderungen, die die Regulierung von Vermögensverwaltern in der Schweiz deutlich beeinflussen.

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Regelung betrifft alle Vermögensverwalter, die in der Schweiz tätig sind, unabhängig davon, ob sie inländische oder ausländische Unternehmen vertreten. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen, die die Transparenz und den Anlegerschutz erhöhen.

Hauptziele der Regelung

  • Erhöhung der Transparenz: Verbesserte Offenlegungspflichten gewährleisten eine bessere Nachvollziehbarkeit von Anlageentscheidungen.
  • Stärkung des Anlegerschutzes: Strengere Anforderungen an Beratung und angebotene Produkte minimieren Interessenkonflikte.
  • Verbesserung des Risikomanagements: Robuste interne Kontrollsysteme helfen, finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
  • Förderung von Integrität und Professionalität: Höhere Qualifikationsanforderungen für Mitarbeiter sichern die Qualität der Dienstleistungen.

Gründung einer Vermögensverwaltung in der Schweiz

Die Gründung einer Vermögensverwaltung in der Schweiz unterliegt strengen FINMA-Regulierungen, die sicherstellen sollen, dass nur qualifizierte und zuverlässige Akteure auf dem Markt agieren. Die FINMA-Regulierungen umfassen mehrere entscheidende Punkte, die Gründer beachten müssen:

  • Lizenzierungsanforderungen: Alle Vermögensverwalter müssen eine FINMA-Bewilligung erhalten, bevor sie ihre Dienstleistungen anbieten dürfen. Dies stellt sicher, dass nur Unternehmen mit ausreichender finanzieller Stabilität und Fachkenntnissen tätig sind.
  • Kapitalanforderungen: Die FINMA legt strenge Kapitalanforderungen fest, um die finanzielle Solidität der Vermögensverwaltungsunternehmen zu gewährleisten. Dies schützt die Kunden vor potenziellen finanziellen Risiken.
  • Compliance-Management: Vermögensverwalter müssen umfassende Compliance-Systeme implementieren, um die Einhaltung aller regulatorischen Vorschriften sicherzustellen. Dies beinhaltet die Einrichtung unabhängiger Compliance-Funktionen und regelmäßige interne Audits.
  • Risikomanagement: Ein robustes Risikomanagementsystem ist erforderlich, um finanzielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Die FINMA-Regelungen verlangen die Implementierung effektiver Risikomanagementstrategien.
  • Transparenz und Berichterstattung: Vermögensverwalter sind verpflichtet, regelmäßige Berichte über ihre finanzielle Leistung, Risikopositionen und Compliance-Status an die FINMA zu übermitteln. Dies fördert eine höhere Transparenz im Finanzmarkt.

Welche konkreten Möglichkeiten gibt es in der Schweiz eine Vermögensverwaltung oder ein Family Office zu gründen?

In der Schweiz gibt es verschiedene Unternehmensformen zur Gründung einer Vermögensverwaltung, darunter Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft (KG). Jede dieser Formen hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Haftung, Kapitalanforderungen und organisatorischer Struktur.

Die meisten Vermögensverwalter, die für Ultra High Net Worth Individuals (UHNWI) arbeiten, bevorzugen die Aktiengesellschaft (AG). Diese Form bietet eine hohe Flexibilität und eine begrenzte Haftung, was besonders für internationale Kunden und große Vermögensverwaltungsfirmen vorteilhaft ist. Die AG ermöglicht zudem eine klare Trennung zwischen Geschäftsführung und Eigentümerschaft, was die Professionalität und das Vertrauen der Kunden stärkt.

Vermögensverwaltungen und Family Offices unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Zielgruppe und den angebotenen Dienstleistungen. Während Vermögensverwaltungen sich auf eine breite Kundenbasis konzentrieren und verschiedene Anlageprodukte anbieten, richten sich Family Offices speziell an vermögende Familien und bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen, wie z.B. Nachfolgeplanung und philanthropische Beratung. Family Offices legen oft einen individuelleren und persönlichen Ansatz an, um die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kunden zu erfüllen.

Welche Lizenzen und Zulassungen von welcher Behörde in der Schweiz werden benötigt?

Die FINMA ist die zentrale Behörde, die Lizenzen und Zulassungen für Vermögensverwalter erteilt. Zu den notwendigen FINMA-Bewilligungen gehören spezifische Lizenztypen, die je nach Art der angebotenen Dienstleistungen variieren:

  • Vermögensverwalterbewilligung: Für Unternehmen, die Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbieten. Diese Bewilligung ist notwendig, um ein breites Spektrum an Anlageprodukten und -dienstleistungen anbieten zu dürfen.
  • Portfolioverwaltungslizenz: Für die Verwaltung von Portfolios im Auftrag von Kunden. Diese Lizenz ermöglicht es Vermögensverwaltern, individuelle Portfolios zu erstellen und zu verwalten.
  • Family Office Lizenz: Speziell für Family Offices, die maßgeschneiderte Dienstleistungen für vermögende Familien anbieten. Diese Lizenz berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und Strukturen von Family Offices.

Zusätzlich zu den FINMA-Bewilligungen können Zulassungen von der Handelskammer erforderlich sein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensgründung zu erfüllen. Dies beinhaltet:

  • Eintrag ins Handelsregister: Jedes Unternehmen muss beim Handelsregister angemeldet werden, um rechtlich als eigenständige juristische Person anerkannt zu werden.
  • Berufsmatrikel-Eintrag: Für bestimmte Berufe, die spezielle Qualifikationen erfordern, kann ein Eintrag in das Berufsmatrikel notwendig sein. Dies stellt sicher, dass die Gründer über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Vermögensverwaltung oder ein Family Office in der Schweiz zu gründen?

Welche Voraussetzungen müssen die Gründer einer Vermögensverwaltung oder eines Family Offices in der Schweiz erfüllen?

Gründer müssen über umfassende fachliche Qualifikationen und Berufserfahrung verfügen, um die komplexen Anforderungen der Vermögensverwaltung zu meistern. Gesetzlich vorgeschriebene fachliche Qualifikationen umfassen in der Regel:

  • Finanzanalysten-Zertifizierung: Offizielle Zertifikate wie CFA (Chartered Financial Analyst) oder ähnliche Qualifikationen sind oft Voraussetzung.
  • Berufserfahrung im Finanzsektor: Mehrjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung oder verwandten Bereichen ist erforderlich, um die praktischen Aspekte der Vermögensverwaltung zu verstehen und effektiv umzusetzen.
  • Weiterbildung in Compliance und Risikomanagement: Schulungen und Zertifikate in diesen Bereichen sind notwendig, um die Einhaltung der FINMA-Regulierungen zu gewährleisten.

Kapitalanforderungen stellen sicher, dass genügend finanzielle Stabilität vorhanden ist, um den Geschäftsbetrieb zu sichern. Die FINMA legt fest, dass Vermögensverwaltungen über ein Mindestkapital verfügen müssen, um die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen zu können.

Zudem ist Integrität und Zuverlässigkeit der Gründer ein entscheidender Faktor, der durch entsprechende FINMA-Richtlinien überprüft wird. Dies beinhaltet eine umfassende Überprüfung der persönlichen und beruflichen Hintergründe der Gründer, um sicherzustellen, dass sie frei von Vorstrafen und finanziellen Unzuverlässigkeiten sind.

Welche Ausschlusskriterien gibt es, um in der Schweiz eine Vermögensverwaltung oder ein Family Office zu gründen?

Ausschlusskriterien beinhalten Vorstrafen, disziplinarische Maßnahmen und finanzielle Unzuverlässigkeit. Gründer, die Interessenkonflikte oder andere regulatorische Verstöße aufweisen, werden ebenfalls von der Gründung ausgeschlossen. Ein spezieller Fokus liegt auf Personen, die einen Offenbarungseid geleistet haben. Solche Gründer können eine Vermögensverwaltung nur dann gründen, wenn sie ihre außenstehenden Forderungen vollständig beglichen haben und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Die FINMA prüft hierbei sorgfältig, ob die rechtlichen Voraussetzungen und die finanzielle Integrität der Gründer gegeben sind, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Vermögensverwaltungsdienste zu gewährleisten.

Können Gründer, die einen Offenbarungseid geleistet haben, eine Vermögensverwaltung gründen, wenn sie ihre außenstehenden Forderungen beglichen haben?

Ja, Gründer, die einen Offenbarungseid geleistet haben, können eine Vermögensverwaltung gründen, vorausgesetzt, sie haben ihre außenstehenden Forderungen vollständig beglichen und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Der Offenbarungseid dient dazu, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen und die Integrität der Gründer sicherzustellen. Nach der Begleichung aller Forderungen und der Einhaltung der FINMA-Richtlinien können diese Gründer eine Vermögensverwaltung gründen. Die FINMA führt dabei eine sorgfältige Überprüfung der finanziellen und rechtlichen Situation der Gründer durch, um sicherzustellen, dass keine offenen Konflikte bestehen und die Geschäftsführung im besten Interesse der Kunden erfolgt.

Gründe für die Einführung der neuen Regelung

Gründe für die Einführung der neuen Regelung

Die neue FINMA-Regelung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse der aktuellen Marktbedingungen und der Notwendigkeit, bestehende regulatorische Lücken zu schließen.

Marktveränderungen und Herausforderungen

Der Schweizer Finanzmarkt hat sich seit der letzten Regulierung erheblich weiterentwickelt. Neue Technologien und Finanzprodukte haben sowohl Chancen als auch Risiken geschaffen, die eine Anpassung der bestehenden Regelungen erforderlich machen. Die Fintech-Revolution und die zunehmende digitale Transformation stellen Vermögensverwalter vor neue Herausforderungen im Bereich Risikomanagement und Compliance.

Vorherige regulatorische Lücken

Die alten Regelungen wiesen Schwachstellen auf, die durch die neuen Vorschriften behoben werden sollen. Zwei konkrete regulatorische Lücken sind dabei besonders hervorzuheben:

  1. Unzureichende Risikoberichterstattung: Die bisherigen Regelungen verlangten keine standardisierten Verfahren für die Risikoberichterstattung, was zu inkonsistenten und unvollständigen Informationen führte. Die neue FINMA-Regelung implementiert einheitliche Berichtstandards, die eine umfassende und transparente Risikoberichterstattung sicherstellen.

  2. Fehlende Transparenzanforderungen bei Anlageentscheidungen: Frühere Regelungen boten keine klaren Richtlinien für die Offenlegung von Anlageentscheidungen und den Umgang mit Interessenkonflikten. Die neue FINMA-Regelung legt strikte Transparenzanforderungen fest, die es den Vermögensverwaltern ermöglichen, ihre Entscheidungsprozesse offen und nachvollziehbar zu gestalten, wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt wird.

Es bestand eine Notwendigkeit für stärkere Aufsicht und Kontrolle, um die Integrität des Marktes zu gewährleisten und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Die neue Regelung adressiert gezielt diese Lücken und sorgt für eine umfassendere und strengere FINMA-Regulierung.

Internationale Standards und Wettbewerbsfähigkeit

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu sichern, orientiert sich die neue Regelung an internationalen Finanzstandards. Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit und Integration in globale Märkte, was für internationale Vermögensverwalter von entscheidender Bedeutung ist. Durch die Harmonisierung der Regelungen mit globalen Standards wie den Basel III-Vorschriften und den Richtlinien der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) positioniert sich die Schweiz als führender Finanzplatz, der sowohl Sicherheit als auch Wettbewerbsfähigkeit bietet.

Detaillierte Darstellung der neuen Regelung

Die neue FINMA-Regelung umfasst mehrere Schlüsselbereiche, die Vermögensverwalter in der Schweiz betreffen. Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, Transparenz zu erhöhen, den Anlegerschutz zu stärken und das Risikomanagement zu verbessern.

Lizenzierungs- und Registrierungspflichten

Alle Vermögensverwalter müssen sich bei der FINMA registrieren und eine entsprechende Bewilligung erhalten. Die FINMA-Lizenzierung umfasst strenge Kriterien für die finanzielle Ausstattung und die organisatorische Struktur der Unternehmen. Nur Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen ihre Dienstleistungen anbieten.

Erweiterte Berichtspflichten

Die neuen Regelungen verlangen von Vermögensverwaltern eine erweiterte Berichtspflicht. Dies beinhaltet die regelmäßige Berichterstattung über finanzielle Leistungskennzahlen, Risikopositionen und den Compliance-Status. Die Einführung von Echtzeit-Datenübermittlungssystemen ermöglicht eine verbesserte Überwachung durch die FINMA.

Erhöhte Sorgfaltspflichten

Vermögensverwalter müssen nun strengere Due-Diligence-Prozesse bei der Auswahl von Anlageprodukten und Gegenparteien durchführen. Zudem sind umfassendere Dokumentationsanforderungen für Beratungen und Transaktionen eingeführt worden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Compliance- und Governance-Strukturen

Die neue Regelung fordert die Einrichtung unabhängiger Compliance-Funktionen und regelmäßige interne Audits. Klare Governance-Richtlinien sollen Interessenkonflikte vermeiden und eine transparente Unternehmensführung fördern.

Technologische Anforderungen

Moderne Technologien wie Blockchain werden gefordert, um die Transparenz und Effizienz der Vermögensverwaltung zu erhöhen. Zudem sind strenge IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards vorgeschrieben, um die Integrität und Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

Auswirkungen der neuen Regelung auf Vermögensverwalter

Die neue FINMA-Regelung bringt tiefgreifende Veränderungen für Vermögensverwalter mit sich. Diese Veränderungen betreffen sowohl die operativen als auch die wirtschaftlichen Aspekte des Geschäftsbetriebs.

Operative Auswirkungen

Vermögensverwalter müssen ihre internen Prozesse und Strukturen an die neuen Anforderungen anpassen. Dies bedeutet Investitionen in Compliance und Technologie, um die neuen Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die Anpassung erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um reibungslos in den neuen regulatorischen Rahmen zu integrieren.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Einhaltung der neuen Regelungen führt zu Kostensteigerungen für Compliance, Schulungen und technologische Upgrades. Insbesondere kleinere Vermögensverwalter stehen vor der Herausforderung, diese zusätzlichen Kosten zu tragen, was ihre Preisgestaltung und Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen könnte.

Wettbewerb und Marktstruktur

Größere Vermögensverwaltungsunternehmen mit etablierten Compliance-Strukturen profitieren von den neuen Regelungen, da sie bereits über die notwendigen Ressourcen verfügen. Kleinere Unternehmen hingegen müssen erhebliche Anpassungen vornehmen, um den neuen FINMA-Lizenzierungsanforderungen gerecht zu werden, was ihre Position im Markt beeinflussen kann.

Chancen und Innovationsförderung

Die neuen Regelungen bieten auch Chancen für Innovationen, insbesondere im Bereich Fintech. Vermögensverwalter, die moderne Technologien einsetzen, können ihre Dienstleistungsqualität verbessern und neue Innovationschancennutzen, um sich im Markt zu differenzieren.

Anlegerschutz und Marktvertrauen

Durch die erhöhte Transparenz und die strikteren Compliance-Anforderungen stärkt die neue FINMA-Regelung das Vertrauen der Anleger. Dies trägt zur Marktstabilität bei und fördert eine nachhaltigere Entwicklung des Schweizer Finanzmarktes.

Handlungsempfehlungen für Vermögensverwalter

Um die neuen Regelungen erfolgreich umzusetzen, sollten Vermögensverwalter strategische Maßnahmen ergreifen.

Frühzeitige Vorbereitung und Analyse

Eine frühzeitige Bewertung der neuen Anforderungen ist entscheidend. Vermögensverwalter sollten eine umfassende Analyse durchführen, um den Anpassungsbedarf zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu planen.

Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter

Investitionen in Schulungsprogramme sind unerlässlich, um die Compliance-Kompetenz der Mitarbeiter zu erhöhen. Regelmäßige Weiterbildungen stellen sicher, dass das Team stets auf dem neuesten Stand der Regulierungsanforderungen ist.

Integration moderner Technologien

Die Nutzung moderner IT-Infrastruktur und digitale Tools ist ein Muss, um die neuen Berichtspflichten effizient zu erfüllen und die Transparenz der Dienstleistungen zu erhöhen. Technologien wie Blockchain und automatisierte Compliance-Systeme können hierbei eine zentrale Rolle spielen.

Zusammenarbeit mit externen Beratern

Externe Fachberater können wertvolle Unterstützung bieten, um die Implementierung der neuen Regelungen effizient zu gestalten. Durch die Zusammenarbeit mit Experten können Best Practices übernommen und die Umsetzung beschleunigt werden.

Fallbeispiele und Best Practices

Beispiele von Vermögensverwaltern, die erfolgreich angepasst haben

Einige Vermögensverwalter haben bereits proaktive Schritte unternommen, um sich auf die neuen FINMA-Regelnvorzubereiten. Ein Beispiel ist die Vermögensverwaltung XYZ, die frühzeitig in Technologie und Compliance-Systemeinvestiert hat, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Durch diese Maßnahmen konnte das Unternehmen seine Marktposition stärken und das Vertrauen der Anleger erhöhen.

Lessons Learned und Empfehlungen aus der Praxis

Aus den bisherigen Anpassungen lassen sich wertvolle Lehren ziehen. Eine frühzeitige Strategieentwicklung, die Einbindung von Fachwissen und die kontinuierliche Überwachung der Umsetzungsschritte sind entscheidend für den Erfolg. Vermögensverwalter sollten diese Best Practices übernehmen, um ihre eigene Anpassung effizient zu gestalten.

Zusammenfassung

Die neue FINMA-Regelung ab dem 1. März 2024 markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Schweizer Finanzmarktes. Sie erhöht die Transparenz, stärkt den Anlegerschutz und verbessert das Risikomanagement der Vermögensverwalter. Trotz der damit verbundenen Herausforderungen bieten die neuen Regelungen auch Chancen für Innovationen und die digitale Transformation im Vermögensverwaltungssektor. Vermögensverwalter, die proaktiv handeln und die neuen Anforderungen in ihre Geschäftsprozesse integrieren, können nicht nur den Compliance-Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und das Vertrauen der Anlegerstärken.

Sind Sie bereit, die neuen FINMA-Regelungen zu meistern und Ihr Vermögensverwaltungsunternehmen zukunftssicher zu gestalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen an uns via E-Mail.

Literatur- und Quellenverzeichnis

  1. FINMA Offizielle Webseite: www.finma.ch
  2. FINMA Publikationen und Rundschreiben: FINMA Publikationen
  3. Fachliteratur und Branchenberichte zur Vermögensverwaltung in der Schweiz

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